Mit Blick auf den Änderungsvorschlag des sächsischen Kultusministeriums zum Schulgesetz erklärt Katharina Schenk, Landesvorsitzende der Jusos Sachsen:
„Bereits 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Regelschulen zu ermöglichen. Sieben Jahre sind vergangen und nun endlich wagt sich auch die sächsische Kultusministerin ans Schulgesetz. Wer nach so langer Wartezeit den großen Wurf erwartet hatte, wird jedoch enttäuscht.
Bundesweit haben sich viele Länder auf den Weg gemacht, einem Großteil der Kinder mit Behinderungen gemeinsamen Unterricht mit allen anderen Kindern zu ermöglichen. Nur in Sachsen gilt bis heute noch die Förderschulpflicht. Der Novellierungsvorschlag möchte diese zwar künftig abschaffen, allerdings werden der Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen weiterhin viel zu enge Grenzen gesetzt. Kurz und knapp könnte man sagen: Es gilt weiterhin, dass nur Eltern, die dafür streiten und die das Glück haben auf eine entsprechend ausgestattete Schule zu treffen, die Chance haben ihr Kind auf eine Regelschule zu schicken.
Der Gesetzesentwurf gibt keine Antworten darauf, wie die Voraussetzungen für Inklusion z.B. hinsichtlich des Personals etc. an den Schulen geschaffen werden sollen. Gerade diese sind es aber, die das Tor öffnen. Wenn hier nicht nachgebessert wird, ist kein echter Fortschritt zu erkennen.
Ein neues Schulgesetz muss sich klar auf den Weg begeben, das Menschenrecht auf Inklusion endlich umzusetzen. Dafür müssen die Schulen entsprechend ausgestattet und unterstützt werden. Es ist zwar richtig bei dieser Reform behutsam vorzugehen. Niemand behauptet, dass sich das Bildungswesen über Nacht verändern lässt. Wer sich aber von Anfang an zu wenig vornimmt, kann auch nichts Großes erreichen. Danach sieht es hier leider aus.”