Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Keine Überwachung im Eilverfahren: SPD darf Grundrechte nicht unter Zeitdruck aushebeln

Die Jusos Sachsen fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, die Novelle des sächsischen Polizeigesetzes auf das verfassungsrechtlich zwingend Notwendige zu begrenzen und sich nicht auf eine sicherheitspolitische Ausweitung im Schatten einer Frist einzulassen.

Hintergrund ist das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, das unter anderem eine Neufassung der Eingriffsbefugnisse der Polizei unter stärkerer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bis 30. Juni 2026 verlangt hatte. Für die Jusos Sachsen ist klar: Diese Frist ist ein Korrekturauftrag und kein Blankoscheck für neue Überwachungsinstrumente.

„Die CDU Sachsen nutzt vermeintlichen Zeitdruck, um ein sicherheitspolitisches Wunschpaket durchzusetzen“, erklärt Mats Rudolph, Landesvorsitzender der Jusos Sachsen. „Die SPD darf sich darauf nicht einlassen. Grundrechte sind keine Verhandlungsmasse in Koalitionsrunden.“

Besonders kritisch sehen die Jusos Sachsen die geplanten Regelungen zu KI-gestützter Datenanalyse, automatisierten Auswertungen großer Datenbestände, flächendeckender Verkehrsüberwachung sowie Bodycams in Wohnungen. Diese Instrumente greifen tief in die Privatsphäre ein und verändern die Eingriffsarchitektur des Staates dauerhaft.

Automatisierte Datenanalysen bedeuten einen qualitativen Sprung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Sie ermöglichen es, in Sekundenschnelle neue Verdachtsmomente zu erzeugen, auch gegenüber Unbeteiligten. Gleichzeitig sind KI-Systeme nachweislich anfällig für Fehler und Diskriminierung. Wer solche Instrumente einführt, verschiebt das Machtgleichgewicht zwischen Staat und Bürger*innen dauerhaft“, so Rudolph. „Das ist eine politische Richtungsentscheidung und darf als solche nicht im Schatten einer darauf gar nicht bezogenen Frist gefällt werden.“

Die Jusos Sachsen schlagen stattdessen einen klaren Weg vor:

  • Umsetzung der vom Verfassungsgericht geforderten Änderungen zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit.
  • Gezielte Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt, wo akuter Handlungsbedarf besteht.
  • Keine zusätzlichen Überwachungsbefugnisse über das zwingend Erforderliche hinaus.

„Gerade weil es zu KI im Polizeirecht keine klaren Parteibeschlüsse gibt, gilt: Die rote Linie definiert die Partei, nicht der Koalitionsausschuss“, betont Rudolph.

„Die SPD muss jetzt entscheiden, ob sie Freiheitspartei bleibt oder ob sie Überwachungspolitik der CDU mitträgt“, so Rudolph abschließend.

Veröffentlicht

27.02.2026

Download

Sie können diese Pressemitteilung als PDF herunterladen:

Mitteilung herunterladen

Pressekontakt

Bei Fragen erreichen Sie Mats Rudolph per E-Mail an: presse@jusossachsen.de