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Position zum Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz

Liebe*r Daniela, Thomas, Simone, Wolfgang, Susann, Detlef

ein Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken mit dem klangvollen Namen Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz wird zeitnah im Bundestag debattiert werden.
Anders als der Namen impliziert, verbirgt sich dahinter eine aus unserer Sicht umfassende Gesetzesänderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese bedeutet eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation. Damit handelt es nach unserer Einschätzung weniger um eine Vereinfachung, als vielmehr um eine Verschärfung des Umgangs mit minderjährigen Geflüchteten.

Nach derzeitigem Stand wäre eine solche Veränderung aus unserer Perspektive für die Kinder und Jugendlichen fatal. Die Jugendämter werden durch eine Änderung des § 42a SGB VIII verpflichtet, unbegleitet minderjährig eingereiste Kinder und Jugendliche noch vor Äußerung eines Asylgesuchs durch den Vormund, unverzüglich durch die Polizei, die Ausländerbehörde oder eine Landesaufnahmeeinrichtung registrieren und bereits ab einem Alter von sechs statt bisher 14 Jahren erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.
Das bedeutet auch, dass die Alterseinschätzung von den Behörden oder der Polizei vorgenommen werden soll. Sie würde nicht mehr durch die Jugendhilfe erfolgen und fände, entgegen der bestehenden europarechtlicher Vorgaben, ohne eine entsprechende Berücksichtigung des Kindeswohls statt. Hierdurch drohen unbegleiteten Minderjährigen, deren Alter durch nicht qualifiziertes Personal falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben.
Bereits jetzt geben jugendliche Geflüchtete bereits viel zu häufig an, dass sie die Volljährigkeit besitzen, um vermeintlich freier bestimmen zu können. Diesen Jugendlichen werden eine gesonderte Unterbringung sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten vorenthalten bleiben.

Wir erachten es als besonders kritisch, dass mit einer solchen Veränderung der vorrangige und besondere Schutzstatus von Kindern und Jugendlichen eingeschränkt und somit auch europäische und internationale Kinderschutzstandards untergraben wird.

Statt etwa an der Versorgung und beispielsweise – wie von den Jusos geforderten psychologischen Begleitung aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen etwas zu verbessern – stößt der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht in die völlig falsche Richtung.

Für uns gilt:
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen muss an erster Stelle stehen.
Betreuung und Begleitung MUSS ausschließlich durch qualifiziertes Personal der Jugendhilfe erfolgen.
Das Budget für diese Versorgung und Begleitung sowie die Ausbildung von weiterem Fachpersonal muss deutlich erhöht werden, um den Jugendlichen eine Perspektive zu ermöglichen.
Es gibt für uns keine unerlaubt eingereisten Kinder oder Jugendlichen.

Wir Jusos möchten Dich bitten uns Deine Einschätzung und Position zu diesem Entwurf darzulegen und hoffen auf schnelle Antwort.

Der Landesvorstand der Jusos Sachsen