Suche
Suche Menü

+++ Blog +++ Kultusministerin Kurth bremst Menschenrecht auf Inklusion aus

Mit der 2009 unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung begibt sich das ganze Land auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Allerorts sprießen Fachtagungen aus dem Boden, Aktionspläne werden geschmiedet und Gesetzesänderungen heiß diskutiert. Im ganzen Land aber? Nein, ein Bundesland sträubt sich erfolgreich gegen das gutmenschliche Völkerrecht. Wer dieser Tage die Bürgerforen des sächsischen Kultusministeriums (SMK) besucht, könnte den Eindruck gewinnen, die UN-Behindertenrechtskonvention wäre erst gestern beschlossen worden. Ministerin Kurth möchte in Sachen Inklusion „das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, sagt sie dort. Ein steile Metapher angesichts der Tatsache, dass ganze 6 Jahre vergangen sind, bis ihr Ministerium überhaupt auf die Idee kam, an der Badewanne mit Kind darin zu rütteln. Aber eins nach dem anderen.

Anfang diesen Jahres hat das SMK seinen Entwurf für die Änderung des sächsischen Schulgesetzes zur Diskussion gestellt. Vor allem soll der Vorschlag den Schulen mehr Eigenständigkeit zugestehen und den Gesetzestext an die UN-Behindertenrechtskonvention anpassen. Gerade beim letzten Punkt enttäuscht das SMK schwer. 

Inklusion – was ist das eigentlich?

Inklusion beginnt damit, dass die Vielfalt von Menschen als Normalität betrachtet und wertgeschätzt wird. Offenbar gibt es aber auch andere Unterschiedlichkeiten zwischen Menschen als Behinderungen, wie soziale Herkunft, Alter, Gender usw.. Darum ist es verkürzt zu sagen, es ginge bei Inklusion nur um Menschen mit Behinderungen. Sie sind die Menschen, die im im ersten Augenblick am meisten von der Inklusion profitieren. Inklusion ist ein Gewinn für alle. Ein kleines Beispiel macht das deutlich: In den 70er Jahren wurden Bahnhöfe im großen Stil mit Fahrtstühlen ausgerüstet. Menschen in Rollstühlen wurde so erst der Zugang zu Zügen ermöglicht. Heute nutzen alle Menschen diese Fahrtstühle ganz selbstverständlich, gerade wenn sie schweres Gepäck bei sich haben. 

Damals wurde teilweise behauptet, die Umrüstungskosten der Bahnhöfe wären der geringen Zahl an Bedürftigen, den Rollstuhlfahrer*innen, nicht angemessen. Inklusion wird als etwas gesehen, was zusätzlich für besondere Menschen geschaffen werden müsste. In der Regel sind viele Gebäude aber gerade passend für Menschen eingerichtet, die ihre Armen und Beine voll nutzen können. Schon für ältere Menschen können die hohen Stufen und schweren Türen im Ortsamt Dresden-Stadtmitte zur Herausforderung werden. Daher ist es genau andersherum: Bei Inklusion passt sich die Gesellschaft (zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Pädagogik, Internetseiten) dem/der Einzelnen an; und nicht nur einer bestimmten Gruppe. 

Inklusion und Integration – im Wirrwarr der Begriffe

In Sachsen besuchten im Schuljahr 2013/2014 etwas über 28 Prozent der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt der Förderschule eine sogenannte Regelschule. Sie werden als ‘integriert’ bezeichnet, weil sie an einer Oberschule oder in ganz seltenen Fällen am Gymnasium gefördert werden. Wie genau, geht aus den Zahlen nicht hervor. Oft werden Schüler*innen in gesonderten Integrationsklassen zusammengefasst, von der alle wissen, dass es sich um eine „I-Klasse“ handelt. Es wird zwar unter einem Dach gelernt, aber nicht wirklich gemeinsam. Daher setzen sich Konzepte der Inklusion von der Integration ab, da sie weitergehen möchten. Das heißt nicht, dass Unterschiede weggeredet werden, sondern jene stigmatisierende Behandlung vermieden werden soll, die diese Unterschiede nur als Defizite begreift.

Inklusion irgendwie ja, aber nur unter Bedingungen

Das SMK ist bereit die Förderschulpflicht abzuschaffen (Paragraph 30). Diese besteht derzeit noch für Schüler*innen mit langfristigem sonderpädagogischen Förderbedarf. Immerhin. Allerdings wird das Recht auf den Besuch einer Regelschule stark eingeschränkt. Inklusiver Unterricht soll nur dann stattfinden, „wenn dies unter Berücksichtigung der organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen dem individuellen Förderbedarf des Schülers entspricht und soweit die angemessene Förderung anderer Schüler nicht erheblich beeinträchtigt wird.“ (Paragraph 4 Absatz 2). Dieser Satz in Verbindung mit vielen anderen Ecken des Änderungsvorschlags offenbart ein veraltetes Bild von Inklusion, das der Diskussion um die Fahrtstühle in Bahnhöfen bedrückend ähnelt. Stellen wir uns vor, damals wäre in Gesetzesform der Satz gegossen worden „Rollstuhlfahrer*innen dürfen dann Bahnhöfe betreten, wenn die baulichen Voraussetzungen (zum Beispiel: Fahrtstühle) gegeben sind“. Festgehalten gewesen wäre damit nichts weiter als der damalige Zustand. 

So verhält es sich auch hier. Wo bleibt der Aufbruch und das Leitbild? Welche Unterstützung wird den inklusiv arbeitenden Schulen zu Teil? Stattdessen werden Förderschüler*innen als Risikofaktoren gesehen, die das Vorankommen der anderen Schüler*innen gefährden. Es entsteht zudem der Eindruck Inklusion sei nicht die Veränderung des gesamten Schulwesens, sondern etwas, was jetzt, weil es ja die UN-Konvention gibt, irgendwie an das derzeitige System angedockt werden müsste. Hier hält sich das SMK alle Optionen offen. Ob die Voraussetzungen für einen inklusiven Unterricht auch tatsächlich geschaffen werden, steht in den Sternen.

Inklusion – eine Frage der Haltung

Was schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention nun dem Freistaat verbindlich vor? Mit der Ratifizierung besteht für Eltern ein grundsätzliches Recht ihre Kinder im Regelschulsystem unterzubringen. Eltern können und konnten auch in Sachsen dieses Recht gerichtlich erstreiten. Getan haben das wohl aber nur wenige. Ein solcher Prozess ist schließlich aufreibend und teuer. Feststeht, dass die Konvention eine deutliche Verringerung der Zahl Schüler*innen an Förderschulen vorsieht. Weniger eindeutig ist die Konvention aber in der Frage, auf welche Regelschulform Förderschüler*innen einen Anspruch haben. Ob Schüler*innen mit Förderbedarf auch auf das Gymnasium gehen dürfen, ist unklar. Die Konvention sagt aber, dass Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft, in der sie leben, das Recht auf allgemeine Bildung haben (Artikel 24 (2b)). Dementsprechend müssten die Kindern dort untergebracht werden, wo es ihrem Wohnort am nächsten ist, gleich ob Gymnasium oder Oberschule. Wenn das so ist, dann stellt sich natürlich auch die Frage, warum selbst Schüler*innen mit Oberschulniveau ausgesondert werden. Die ideale inklusive Schule ist eine, in der der Querschnitt der örtlichen Gesellschaft möglichst gemeinsam lernt und lebt.

Die UN-Konvention allein ist kein politisches Argument. Wie der Gesetzesentwurf zeigt, gibt es unterschiedliche Ansichten zu Inklusion; sicher nicht nur in den Amtsstuben, sondern auch bei den Menschen, die das letztendlich umsetzen. Warum eine inklusive Gesellschaft für alle gut ist und was diese in der Praxis bedeutet, darum muss politisch gestritten werden. 

Anspruch trifft auf Wirklichkeit

Es gibt durchaus pädagogische Argumente Schüler*innen in einer besonderen Lerngruppe zu unterrichten. Die Frage sollte allerdings nicht lauten, warum die Schüler*innen gemeinsam lernen sollten, sondern, warum es pädagogisch sinnvoll ist, eine Sonderung, wie und von welcher Dauer vorzunehmen. Solche Entscheidungen müssen durch Lehrkräfte und Eltern gemeinsam im Einzelfall getroffen werden, nicht aber durch das Gesetz. Nur wenn hier ein möglichst weitgehender Anspruch auf Inklusion formuliert wird, ist das eine Verpflichtung für Parlament und Regierung, alle nötigen Ressourcen bereit zu stellen. Das wäre gleichzeitig ein verlässliches Startsignal für alle Schulen, die sich auf den Weg begeben wollen. Aus den Erfahrungen in anderen Ländern ist zudem bekannt, dass Doppelstrukturen, mit einem ausgebautes Förderschulsystem und paralleler Inklusion, sehr teuer sind. Auch aus diesem Grund werden unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen Förderschulen aufgelöst oder in inklusive Schulen umgewandelt.

Was tun?

Ob und wie Inklusion stattfindet, dazu will das SMK beziehungsweise das Finanzministerium weiter alle Zügel in der Hand halten. Sowohl die Schuldenbremse, Lohnsteigerungen, die wegen des Personalmangels an Schulen nötig werden, als auch der Erhalt kleiner Landschulen werden größere Investitionen im Schulbereich unmöglich machen. Darum sind selbst die kleinen Türen, die das SMK bezüglich Inklusion öffnen möchte Luftnummern. Hier muss im nächsten halben Jahr großer politischer Druck erfolgen, um Veränderungen für eine inklusiven Schullandschaft zu bewirken. Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen ermutigen uns darin, dass viele andere Gruppen, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Landeschülerrat und der Landeselternrat, unsere starke Kritik am Schulgesetzesentwurf teilen.

Paul Fietz, 28. März 2016

Download (PDF, 144KB)