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Eindeutige Handlungsanweisungen auch in der Krise – Sächsische Polizei darf bei Corona Bekämpfung nicht willkürlich agieren.

Zum Umgang der Sächsischen Polizei mit der durch das Sächsische Sozialministerium erlassene Allgemeinverfügung äußert sich Sophie Koch, Vorsitzende der Jusos Sachsen:


“Wir befürworten grundsätzlich die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie. Die Einschränkungen treffen uns alle stark, sind jedoch unumgänglich. Wir als Gesellschaft müssen diese Maßnahmen nun insbesondere aus Solidarität mit den Risikogruppen und den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen umsetzen und soziale Kontakte bestmöglich vermeiden. Nur so können wir aus diesen Maßnahmen irgendwann wieder aussteigen.”


Koch weiter: “Wir sehen die Umsetzung dieser Maßnahmen insbesondere durch die Polizei und die Ordnungskräfte allerdings kritisch. Es darf nicht sein, dass die neuen Regelungen zu willkürlicher Anwendung durch die Polizei führen. Es bedarf daher eine Präzisierung der Umsetzung durch das sächsische Innenministerium. Die Bürger*innen müssen jetzt wissen, was sie in dieser Situation tun dürfen und was nicht. Insbesondere, da die Maßnahmen bis zum 20. April verlängert werden, braucht es eindeutige Handlungsanweisungen, die die Bürger*innen gleichzeitig vor Willkür schützt. Zudem darf es auch durch die Maßnahmen nicht zu einer Aushölung rechtsstaatlicher Prinzipien kommen, wie bspw. die Beweispflicht bei Verdacht auf Verletzung der Ausgangsbeschränkungen bei den Bürger*innen.”


Des Weiteren stellen die Jusos Sachsen klar: “So notwendig und berechtigt die getroffenen Maßnahmen zur jetzigen Zeit sein mögen: Wir werden darauf achten, dass die Einschränkungen der Bürger*innen- und Freiheitsrechte vollumfänglich wieder aufgehoben werden. Die Regelungen dürfen nicht länger als nötig gelten, da sonst unsere Demokratie darunter leiden würde!”