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Kompromiss zum Polizeigesetz – was nützen Beschwerden ohne Anhaltspunkt?

Am Donnerstagabend hat die Koalition von CDU und SPD einen Kompromiss zum neuen sächsischen Polizeigesetz präsentiert. Vorgesehen sind nun doch die Einführung von Bodycams, die Verlagerung der Beschwerdestelle in die Staatskanzlei und einige Nachbesserungen bei der Ausweitung der Kennzeichenerfassung. Die von der SPD geforderte Kennzeichnungspflicht, aber auch die von der CDU gewünschte Online-Durchsuchung kommen hingegen nicht. 

Dazu erklärt Stefan Engel, Landesvorsitzender der Jusos Sachsen: 

“Eine Beschwerdestelle ohne Kennzeichnungspflicht ist ein zahnloser Tiger. Wie soll die Bevölkerung wirksam Fehlverhalten melden, wenn der einzelne Polizist oder die einzelne Polizistin weiterhin in einer anonymen Masse verschwinden kann? Eine verpflichtende Zahlen- oder Namenskennzeichnung hätte das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat wirksam gestärkt. Schwarze Schafe sind auch nicht im Interesse vieler Polizeikräfte, die ihren Job ordentlich erledigen. Die Blockadehaltung der CDU ist hier absolut unverständlich. Die Ansiedlung der Beschwerdestelle bei der Staatskanzlei ist zwar eine Verbesserung, doch sie bleibt damit im Ergebnis weiterhin im Einflussbereich der jeweiligen Staatsregierung.”

Stefan Engel, Landesvorsitzender der Jusos Sachsen

Juso-Chef Engel sieht sich in seiner generellen Kritik am neuen sächsischen Polizeigesetz bestätigt: 

“Im Ergebnis stehen auf der einen Seite diverse Verschärfungen, wohingegen die wenigen gestärkten Kontrollrechte zum Teil wirkungslos sind. Selbst wenn Instrumente wie die Body-Cam vernünftig ausgestaltet werden, haben sie im Kern eine Einschränkung von Freiheitsrechten zur Folge. Weitergehende CDU-Überwachungsphantasien wie die Online-Durchsuchung und die Quellen-TKÜ hat die SPD zum Glück verhindert. Dieser Kompromiss ist trotzdem alles andere als ausgewogen.”

Stefan Engel, Landesvorsitzender der Jusos Sachsen